Friedhofsausschuss

Der Ausschuss

Der Waldfriedhof gehört rechtlich zur Kirchengemeinde Aumühle, wird aber sowohl von der Aumühler als auch von der Wohltorfer Kirchengemeinde für Bestattungen genutzt. Die Belange des Waldfriedhofs regelt der Friedhofsausschuss. Dieser wird schon seit vielen Jahrzehnten gemeinsam von den Kirchengemeinden Aumühle und Wohltorf besetzt:

  • Michael Oldag, Vorsitzender (KGR Wohltorf)
  • Nikolaj Müller-Wusterwitz, stellvertr. Vorsitzender (Aumühle)
  • Claudia Maresch (KGR Aumühle)
  • Arno Flügge (Wohltorf)

Zusammen mit den Friedhofsmitarbeitern Dominique Polomski, Sven Schüler und Stefan Lützen sowie Karin Ziel in der Verwaltung setzt sich der Friedhofsausschuss für die Belange des Waldfriedhofs ein.

Das Ziel der Arbeit des Friedhofsausschusses ist es, den Waldfriedhof in allen Belangen so aufzustellen, dass er auch zukünftig ein bedeutender Ort für Bestattungen in der Sachsenwaldregion ist.

Seine Aufgaben

Im Friedhofsausschuss selber werden alle den Waldfriedhof betreffenden Fragen behandelt und Beschlüsse zu den  Friedhofsgebühren, zur Friedhofsordnung und der Friedhofsgestaltung vorbereitet oder gefasst. Neben der Pflege und Erhaltung unseres schönen Waldfriedhofs gehört zur Arbeit des Friedhofsausschusses auch die Anpassung und Weiterentwicklung von sich verändernden Bestattungsformen und Bestattungsörtlichkeiten.

Finanzen- wie trägt sich der Friedhof?

Auch die Finanzen sind ein Arbeitsbereich des Friedhofsausschusses. Der Waldfriedhof hat einen eigenen Haushalt und muss sich finanziell selber tragen: Es dürfen keine Mittel aus Kirchensteuern und auch keine Gelder aus den Haushalten der Kirchengemeinden Aumühle und Wohltorf  zur Deckung der Ausgaben aufgewendet werden. Das bedeutet, dass sämtliche Kosten über die Friedhofsunterhaltungsgebühren abgedeckt werden müssen.

Sitzungen

Der Friedhofsausschuss kommt einmal im Quartal zu einer Sitzung zusammen. Darüber hinaus finden regelmäßig Friedhofsbegehungen statt, bei denen der Zustand des Waldfriedhofs und des Baumbestandes genauso überprüft werden wie Anträge auf besondere Gestaltung einzelner Gräber.


Serviceinformationen

Bei Rückfragen wenden Sie sich gern an den Friedhofsausschuss: