Der Friedhof in Aumühle liegt mitten in den Wald eingebettet. Durch diese besonders schöne Lage erscheint der Friedhof in einer Großzügigkeit und Naturgegebenheit, die ihn zu einer auffallenden, außergewöhnlichen Friedhofsanlage machen.
Für die Umsetzung dieses Erscheinungsbildes ist für den Friedhof eine Gestaltungsordnung erlassen worden. In dieser Gestaltungsordnung ist u.a. festgeschrieben, wie und in welchem Umfang die einzelnen Grabstellen gestaltet werden können. Auf seinen regelmäßigen Rundgängen prüft der Friedhofsauschuss, inwieweit die Vorgaben umgesetzt werden. In der Vergangenheit wurden vereinzelt Grabnutzungsberechtigte von der Friedhofsverwaltung angeschrieben, um bei betroffenen Grabstellen die Einfügung in das Gesamterscheinungsbild des Friedhofs zu erreichen.
Seit einiger Zeit ist jedoch zu beobachten, dass der Umfang an Grabschmuck auf immer mehr Gräbern Ausmaße annimmt, die so nicht mehr akzeptabel sind. Der Friedhofsausschuss bittet daher darum, dass sich Grabnutzungsberechtigte und Zugehörige bei der Gestaltung der Grabstellen die jeweiligen Passagen der Gestaltungsordnung beachten. Das Friedhofsteam und die Friedhofsverwaltung können jederzeit zu Einzelheiten der Gestaltungsordnung befragt werden.
Generell möchte der Friedhofsausschuss darum bitten, auf die Verwendung von künstlichen Blumen/Pflanzen, Dekorationen aus Plastik oder anderen nicht verwitternden Stoffen sowie LED-Lichter zu verzichten. Nicht ohne Grund sind diese Arten von Grabschmuck laut Gestaltungsordnung nicht zugelassen. Am Ende müssen diese Stoffe durch das Friedhofsteam gesondert und als Sondermüll (mit entsprechenden Kosten) entsorgt werden. Der Friedhofsausschuss bittet daher um besondere Beachtung dieser Vorschrift.
Claudia Maresch (KGR) für den Friedhofsausschuss